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Elternbeirat

Elternbeiratsspitze im Schuljahr 2024/25

fbt

Antje Groll

Vorsitzende

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Kirstin Guduscheit-Ehe

1. stv. Vorsitzende

Salomon-Elternbeirat

Stephanie Salomon

2. stv. Vorsitzende

Kontakt

ElternbeiratFHG(at)gmx.de

Aufgaben der Elternvertretung

Gemäß §§ 55 ff. SchulG Ba-Wü haben die Eltern das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern wahr in der Klassenpflegschaft, den Elternvertretungen und der Schulkonferenz. Details zur Klassenpflegschaft finden Sie in § 56 SchulG, zum Elternbeirat in § 57 SchulG, zum Gesamtelternbeirat in §§ 58 und 59 SchulG, zum Landeselternbeirat schließlich in § 60 SchulG. Darüber hinaus hat das Kultusministerium im Rahmen seiner Verordnungskompetenz eine Verordnung für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen Schulen, die sog. Elternbeirats-VO, erlassen. Hier ist in knapp 50 §§en im Detail geregelt, welche Rechte und Pflichten Eltern gegenüber und im Zusammenwirken mit Schule haben.

 

Bankverbindung

Kontoinhaber: Marc Abele, Kassenwart EB FHG
IBAN: DE44 692 500 35 1055 0786 10
BIC: SOLADES1SNG
bei der Sparkasse Hegau-Bodensee

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