Friedrich-Hecker-Gymnasium
Markelfinger Str. 15
D - 78315 Radolfzell
Tel +49 (0) 77 32 / 94 78 0
Schulhaus Frühling
IMG_8882Tag der offenen Tür 2025
Theater-AG_Momo_2024IMG_7339
IMG_9656
IMG_8905Tag der offenen Tür 2025
Peacezeichen-Demo
Groß (IMG_8953Tag der offenen Tür 2025)
Prom_Tanzball_FHG_2024image3
_Einschulung_FHG_2024
Prom_Tanzball_FHG_202420240516_195840_MEDIUM 2
WassersportFHG138
IMG_0320
Groß (IMG_8960Tag der offenen Tür 2025)
Willkommen-am-Bodensee
Elternbeirat
Elternbeiratsspitze im Schuljahr 2024/25
Antje Groll
Vorsitzende
Kirstin Guduscheit-Ehe
1. stv. Vorsitzende
Stephanie Salomon
2. stv. Vorsitzende
Kontakt
ElternbeiratFHG(at)gmx.de
Aufgaben der Elternvertretung
Gemäß §§ 55 ff. SchulG Ba-Wü haben die Eltern das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern wahr in der Klassenpflegschaft, den Elternvertretungen und der Schulkonferenz. Details zur Klassenpflegschaft finden Sie in § 56 SchulG, zum Elternbeirat in § 57 SchulG, zum Gesamtelternbeirat in §§ 58 und 59 SchulG, zum Landeselternbeirat schließlich in § 60 SchulG. Darüber hinaus hat das Kultusministerium im Rahmen seiner Verordnungskompetenz eine Verordnung für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen Schulen, die sog. Elternbeirats-VO, erlassen. Hier ist in knapp 50 §§en im Detail geregelt, welche Rechte und Pflichten Eltern gegenüber und im Zusammenwirken mit Schule haben.