Schulkonferenz

Mehr Rechte für Eltern

Mit dem Schuljahr 2014/15 änderte sich für unsere Position als Eltern etwas ganz Erhebliches: In der Schulkonferenz, in der Schulleiterin, Lehrer, SMV-Schüler und Eltern vertreten sind, werden die Stimmen der SMV-Schüler zusammen mit denen der Eltern nicht mehr gleichviel Gewicht haben wie die Stimmen der Lehrer. Statt dessen werden die Eltern genauso viel Gewicht haben wie die Lehrer.

So heißt es in der zum 01.08.2014 in Kraft getretenen Fassung des geänderten § 47, Absatz 9 des Schulgesetzes Baden-Württemberg nun wie folgt:
Der Schulkonferenz gehören bei Schulen mit mindestens 14 Lehrerstellen an

  • der Schulleiter als Vorsitzender
  • an Schulen, für die ein Elternbeirat vorgesehen ist, der Elternbeiratsvorsitzende als stellvertretender Vorsitzender
  • an Schulen, für die ein Schülerrat vorgesehen ist, der Schülersprecher
  • zusätzlich an Schulen, für die
    • ein Elternbeirat und ein Schülerrat vorgesehen sind, jeweils drei Vertreter der Lehrer, der Eltern und der Schüler
    • kein Schülerrat vorgesehen ist, jeweils fünf Vertreter der Lehrer und der Eltern
    • kein Elternbeirat vorgesehen ist, jeweils fünf Vertreter der Lehrer und der Schüler

 

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