Friedrich-Hecker-Gymnasium
Markelfinger Str. 15
D - 78315 Radolfzell
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Elternbeirat
Aufgaben der Elternvertretung
Gemäß §§ 55 ff. SchulG Ba-Wü haben die Eltern das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern wahr in der Klassenpflegschaft, den Elternvertretungen und der Schulkonferenz. Details zur Klassenpflegschaft finden Sie in § 56 SchulG, zum Elternbeirat in § 57 SchulG, zum Gesamtelternbeirat in §§ 58 und 59 SchulG, zum Landeselternbeirat schließlich in § 60 SchulG. Darüber hinaus hat das Kultusministerium im Rahmen seiner Verordnungskompetenz eine Verordnung für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen Schulen, die sog. Elternbeirats-VO, erlassen. Hier ist in knapp 50 §§en im Detail geregelt, welche Rechte und Pflichten Eltern gegenüber und im Zusammenwirken mit Schule haben.