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Ferienpläne der Radolfzeller Schulen bzw. landesweite Ferientermine

Schuljahr 2022/23

  Beginn   Ende  
Sommerferien     Sonntag 11.09.22
Herbstferien Samstag 29.10.22 Sonntag 06.11.22
Weihnachtsferien Mittwoch 21.12.22 Sonntag 08.01.23
Fasnachtsferien Freitag 17.02.23 Mittwoch 22.02.23
Osterferien Samstag 01.04.23 Sonntag 16.04.23
Pfingstferien Samstag 27.05.23 Sonntag 11.06.23
Sommerferien Donnerstag 27.07.23 Sonntag 10.09.23

Fünf bewegliche Ferientage und drei unterrichtsfreie Tage stehen für das Schuljahr 2022/23 zur Verfügung. Diese werden für die Fastnachtsferien (vier Tage), für Freitag, den 19.05.23 als Brückentag und für die drei Tage vor Gründonnerstag verwendet.

FHG Ferienkalender 22/23

Schuljahr 2023/24

  Beginn   Ende  
Sommerferien Donnerstag 27.07.23 Sonntag 10.09.23
Herbstferien Samstag 28.10.23 Sonntag 05.11.23
Weihnachtsferien Samstag 23.12.23 Sonntag 07.01.24
Fasnachtsferien Freitag 09.02.24 Sonntag 18.02.24
Osterferien Samstag 23.03.24 Sonntag 07.04.24
Pfingstferien Samstag 18.05.24 Sonntag 02.06.24
Sommerferien Donnerstag 25.07.24 Sonntag 08.09.24

 

Fünf bewegliche Ferientage und drei unterrichtsfreie Tage stehen für das Schuljahr 2023/24 zur Verfügung. Diese werden für die Fastnachtsferien (sechs Tage) und für zwei Brückentage am Montag, den 02.10.2023 und am Freitag, den 10.05.2024 verwendet.

 

FHG Ferienkalender 23/24

Schuljahr 2024/25

  Beginn   Ende  
Sommerferien Donnerstag 25.07.24 Sonntag 08.09.24
Herbstferien Samstag 26.10.24 Sonntag 03.11.24
Weihnachtsferien Samstag 21.12.24 Montag 06.01.25
Osterferien Samstag 12.04.25 Sonntag 27.04.25
Pfingstferien Samstag 07.06.25 Sonntag 22.06.25
Sommerferien Donnerstag 31.07.25 Sonntag 14.09.25

 

Fünf bewegliche Ferientage und drei unterrichtsfreie Tage stehen für das Schuljahr 2024/25 zur Verfügung. Die endgültige Verteilung steht noch aus.

Bitte beachten Sie die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung). Unterrichtsfreistellungen, die über die Ferienzeiten hinausgehen, sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, die in § 4 der Schulbesuchsverordnung genannt sind. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem beantragten Termin an die Schulleitung zu stellen. Unterrichtsfreistellungen aus Gründen einer besseren Urlaubsplanung sind grundsätzlich nicht möglich. Verstöße gegen die Schulbesuchsordnung können mit Bußgeld geahndet werden.

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