Friedrich-Hecker-Gymnasium
Markelfinger Str. 15
D - 78315 Radolfzell
Tel +49 (0) 77 32 / 94 78 0
Schulhaus Frühling
IMG_8882Tag der offenen Tür 2025
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IMG_8905Tag der offenen Tür 2025
Peacezeichen-Demo
Groß (IMG_8953Tag der offenen Tür 2025)
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_Einschulung_FHG_2024
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WassersportFHG138
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Groß (IMG_8960Tag der offenen Tür 2025)
Willkommen-am-Bodensee
Ferienpläne der Radolfzeller Schulen bzw. landesweite Ferientermine
Schuljahr 2024/25
Beginn
Ende
Sommerferien
Donnerstag
25.07.24
Sonntag
08.09.24
Herbstferien
Samstag
26.10.24
Sonntag
03.11.24
Weihnachtsferien
Samstag
21.12.24
Montag
06.01.25
Osterferien
Samstag
12.04.25
Sonntag
27.04.25
Pfingstferien
Samstag
07.06.25
Sonntag
22.06.25
Sommerferien
Donnerstag
31.07.25
Sonntag
14.09.25
Fünf bewegliche Ferientage und drei unterrichtsfreie Tage stehen für das Schuljahr 2024/25 zur Verfügung. Diese werden für die Fasnachtsferien (sechs Tage: 28.02.25 bis 09.03.25) und für zwei Brückentage am Freitag, den 04.10.2024 und am Freitag, den 30.05.25 verwendet.
Schuljahr 2025/26
Beginn
Ende
Sommerferien
Donnerstag
31.07.25
Sonntag
14.09.25
Herbstferien
Samstag
25.10.25
Sonntag
02.11.25
Weihnachtsferien
Samstag
20.12.25
Dienstag
06.01.26
Osterferien
Samstag
28.03.26
Sonntag
12.04.26
Pfingstferien
Samstag
23.05.26
Sonntag
07.06.26
Sommerferien
Donnerstag
30.07.26
Sonntag
13.09.26
Drei bewegliche Ferientage und drei unterrichtsfreie Tage stehen für das Schuljahr 2025/26 zur Verfügung. Diese werden für die Fasnachtsferien (sechs Tage: 13.02.26 bis 20.02.26) verwendet. Im Schuljahr 25/26 gibt es keine Brückentage.
Bitte beachten Sie die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung). Unterrichtsfreistellungen, die über die Ferienzeiten hinausgehen, sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, die in § 4 der Schulbesuchsverordnung genannt sind. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem beantragten Termin an die Schulleitung zu stellen. Unterrichtsfreistellungen aus Gründen einer besseren Urlaubsplanung sind grundsätzlich nicht möglich. Verstöße gegen die Schulbesuchsordnung können mit Bußgeld geahndet werden.