Schulhaus Frühling
Prom_Tanzball_FHG_202420240516_195840_MEDIUM 2
IMG_9656
Peacezeichen-Demo
Prom_Tanzball_FHG_2024image3
IMG_9645
IMG_3415
WassersportFHG138
IMG_9649
DSC_0858
IMG_9647
IMG_0320
P1020862
Willkommen-am-Bodensee
previous arrow
next arrow

Wechsel von einer anderen Schule ans FHG

Aus ganz unterschiedlichen Gründen kann es vorkommen, dass ein Wechsel der Schule ansteht.

 

Für alle Viertklässlerinnen und Viertklässler haben wir auf der Seite Informationen für GrundschülerInnen alles Wichtige zusammengefasst.

 

Wenn in einer höheren Klasse der Wechsel aufs FHG in Frage angestrebt wird, gibt es unterschiedliche Situationen:

  • Wenn die vorhergehende Schule ein allgemeinbildendes G8-Gymnasium in Baden-Württemberg war, müssen die Fremdsprachen und das Profilfach zu dem Angebot am FHG passen. Es gilt die normale Versetzungsordnung Gymnasium von Baden Württemberg. Der Wechsel findet üblicherweise zum Schuljahreswechsel statt.
  • Beim Wechsel von einem allgemeinbildenden G9-Gymnasium wird in der Regel der Übergang nicht in die nächst höhere Klassenstufe vorgenommen. Durch die so entstehende Wiederholung der Klassenstufe werden die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Gymnasiumsarten aufgefangen. Es gilt aber ebenfalls die Versetzungsordnung (s. oben).
  • Der Wechsel von einer anderen Schulart aus Baden-Württemberg (Gemeinschaftsschule, Realschule etc.) wird in der Multilateralen Versetzungsordnung geregelt. In manchen Fällen genügt die Vorlage eines Zeugnisses, in anderen Fällen müssen Aufnahmeprüfungen durchgeführt werden.

Die Multilaterale Versetzungsordnung finden Sie hier.

  • Beim Wechsel aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland können gegebenenfalls in einigen Fächern Feststellungsprüfungen anfallen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen (schriftlich, per Mail) an das Sekretariat. Wir klären dann die notwendigen Schritte individuell, auf den jeweiligen Fall bezogen.
  • Generell können Schülerinnen und Schüler nur dann in die Kursstufe (Klasse 11 oder 12, G8) aufgenommen werden, wenn sie die Einführungsphase (Klasse 10, G8) an einem allgemeinbildenden Gymnasium besucht haben. Deshalb ist der Wechsel von einer anderen Schulart oder aus einem anderem Bundesland in die Oberstufe in der Regel nur in Klasse 10 möglich. Bitte nehmen Sie bei einem Wechselwunsch schriftlich (per Mail) Kontakt mit dem Sekretariat auf.

Bitte schicken Sie uns bei Ihrer Anfrage eine Kopie des letzten Zeugnisses, aus dem die Versetzungsentscheidung hervor geht, und wenn vorhanden auch eine Kopie der aktuellen Halbjahresinformation. Ab Klasse 7 benötigen wir die Information, ab wann die eingetragenen Fremdsprachen gelernt wurden.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner